AGB
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenforderung des Bestellers rechtskräftig festgestellt worden ist oder von dem Anbieter nicht bestritten wurde.
(2) Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Eigentumsvorbehalt
RS Feinkost behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.